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Kosten beim Zahnarzt

Aktualisiert: 22. Juni 2020

Wie können Sie ihre Zahngesundheit verträglich finanzieren?


Ihrer Zahngesundheit liegt uns am Herzen. Um ihnen die optimale und langfristig sinnvolle Versorgung zu bieten, setzen wir auf schonende Behandlungsmethoden. Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird ihnen leider nur die Grundversorgung gewährt. Die mit unserer Arbeit verbundenen Kosten werden dabei in bestimmten Fällen nur zum Teil durch diese gesetzlichen Leistungen abgebildet. Möchten Sie den qualitativ höchsten und nachhaltigen Qualitätsstandard, dann müssen Sie die verbleibende Differenz zur kassenärztlichen Grundversorgung selbst übernehmen. Die Finanzierung dieses Betrages ist nicht immer einfach.

Wir unterstützen Sie aber bei der Wahl der für Sie günstigsten Finanzierungsmethoden. Dazu gehören eine Zahnzusatzversicherung und das Bonusheft. Es bietet sich jedoch auch eine Finanzierung an. So lässt sich die außergewöhnliche Belastung von der Steuer abziehen. Ihre behandelnden Zahnärzte sind Ihnen bei allen Fragen, die dieses Thema betrifft, behilflich.


Ihre Zahnzusatzversicherung und der Bonus


Bei umfangreichen Zahnbehandlungen können hohe Kosten entstehen. Das führt zur Verschiebung der notwendigen Korrektur. Im ersten Augenblick wirkt sich dieser Schritt noch nicht aus. Mittelfristig setzt sich die Schädigung des Zahnes fort und erhöht so die bereits zu erwarteten Aufwendungen. Um diesem Problem vorzubeugen, bietet sich der Abschluss der Zahnzusatzversicherungen an.


Die Versicherung leistet vor allem einen wertvollen Betrag, wenn es um den Zahnersatz oder geschädigte Zähne geht. Vor dem Abschluss sind jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten. Dazu gehört beispielsweise die Kombination mit dem Bonusheft. Nach jeder erfolgreichen Behandlung und nach dem jährlichen Kontrolltermin erhalten Sie von uns einen Eintrag in ihrem Bonusheft. Sie weisen mit ihm nach, dass Sie sich stets um ihre gesunden Zähne gekümmert haben. Nehmen Sie die Vorsorgetermine regelmäßig wahr, erhalten Sie von ihrer Krankenkasse einen prozentualen Zuschuss bis zu 30 % für jede umfangreiche Zahnbehandlung. Die meisten Krankenkassen verlangen jedoch, dass die jährliche Vorsorge mindestens in fünf/zehn aufeinander folgenden Jahren regelmäßig erfolgt sein muss. Wurde der Eintrag des Bonus vergessen oder ist der Nachweis verloren gegangen, so können wir die entsprechenden Eintragungen nachholen oder ergänzen. Die notwendigen Informationen entnehmen wir unserer Patientenakte. Alternativ hilft auch die zuständige Krankenkasse.


Zusätzlich können Sie die Versicherung abschließen. Das sollte Sie jedoch rechtzeitig tun, bevor der zu behandelnde Schaden eingetreten ist. Auch Ihr Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses wirkt sich aus. Umso älter der Patient ist, desto höher sind die Beiträge. Die meisten Versicherungen gewähren die unbegrenzte Versicherungsleistung erst nach einer angemessenen Wartezeit. Diese kann einige Jahre betragen. In diesem Intervall kommt sie jedoch schon für kleine Zahnreparaturen auf.


Genauso wichtig ist der Umfang der Zahnbehandlung, die von der Versicherung übernommen wird. Dazu sollten die professionelle Zahnreinigung, der Zahnersatz sowie die Implantate gehören. Diese Erstattungen müssen mindestens 80 % der späteren Zahnbehandlungskosten betragen. Wurzel- und Keramikfüllung sind ebenfalls Bestandteile eines guten Versicherungsvertrages. Mit diesen Optionen sichern Sie sich wie ein Privatpatient ab.


Auf welche Kosten und Unterschiede sollten Sie achten?


Anbieter gibt es wie Sand am Meer. Ihre monatlichen Prämien bewegen sich im Intervall von 10 bis 60 Euro. Ein gutes bis sehr gutes Leistungsvolumen erreichen Sie 30 bis 40 Euro im Monat. Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, sollten Sie sich im Internet informieren. Dazu kommt ein informatives Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsvertreter. Steht eine persönliche Vertrauensperson zur Verfügung, nimmt sie möglichst am Gespräch teil. Das ist besonders wichtig, da einige Versicherungen bestimmte Leistungen in Ihren AGB ausschließen.


An dieser Stelle bieten wir Ihnen deshalb ein praxisnahes Beispiel an.


Eine Patientin benötigt innerhalb der nächsten Jahre umfangreiche Implantate. Der Bedarf ist jedoch momentan noch nicht akut festgestellt worden, sodass die Versicherung für diese Vorgänge noch rechtskräftig abgeschlossen werden darf. Im Versicherungsantrag steht, dass die benötigten Implantate mit bis zu 90 % bezuschusst werden. Innerhalb des Kleingedruckten sind jedoch nur 600 Euro pro Implantat vorgesehen. Diese reichen jedoch nicht für diese Zahnersatzvariante aus, die schon 2.000 Euro kostet. Statt 90 % von 2.000 Euro oder 1.800 Euro erhält die Versicherungsnehmerin nur 600 Euro. 1.200 Euro wären nicht abgesichert.


Steuern und Zahngesundheit


Unser Steuergesetz erlaubt den Abzug von Aufwendungen. Dazu zählen auch die zahnärztlichen Behandlungskosten. Sie stellen Aufwendungen für die außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer dar. Genauere und verbindliche Informationen in ihrem Einzelfall erhalten sie von Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.


Gibt es eine Grenze für die Zumutbarkeit?


Das Einkommensteuergesetz setzt eine Grenze für die Zumutbarkeit. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte müssen Sie erst einen bestimmten Beitrag selbst übernehmen. In Abhängigkeit von der Höhe Ihrer Einkünfte und der Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder können Sie den übersteigenden Betrag von der Einkommensteuer abziehen. Umso geringer das Einkommen ist, desto besser sind Ihre Möglichkeiten, dass Sie die außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen können. So bilden die Steuer und Zahngesundheit eine fruchtbare Einheit.


Viel interessanter sind die Zahnarztkosten, die direkt über die Steuer und Zahngesundheit abgesetzt werden.


Dazu zählen


- alle Kosten der Zahnbehandlung sowie die Fahrtkosten für eine Begleitperson.


- alle Fahrtkosten zum und vom Zahnarzt mit dem Kilometersatz von 0,30 Euro. Als

Grenze gelten die Kosten für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.


Beispiel: Die Fahrtkosten zum Arzt von Nienburg nach Hannover mit der Bahn betragen 10 Euro. Die Nutzung des eigenen Autos würde – einschließlich des Parkhaustickets – 15 Euro kosten. Abzugsfähig sind maximal 10 Euro. Sollte die Bahn an diesem Tag ausfallen, können auch die 15 Euro angesetzt werden.


Tipp:

Wir können Ihnen für jeden Behandlungstermin eine schriftliche Bestätigung ausstellen. Sie erhalten dieses Dokument auf Wunsch als Sammelbeleg am Ende der Behandlungen. Wird dabei das Jahresende überschritten, dann grenzen wir die Kosten für das entsprechende Jahr entsprechend ab. So liegt Ihnen nur ein Beleg vor, über den Sie die außergewöhnliche Belastung von der Steuer im gleichen Jahr beanspruchen können.

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